Impressum
Rheinische Industriekultur e.V.
Elsenborner Str. 19
50933 Köln

Email:info@rheinische-industriekultur.de
Internet: www.rheinische-industriekultur.com

Vertretungsberechtigter Vorstand: Prof. Dr. Walter Buschmann (Vorsitzender), Dr. Alexander Kierdorf, Rainer Rossmann
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: VR 14345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 233916578

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDSTV:
Prof. Dr. Walter Buschmann (Anschrift wie oben)

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Datenschutzordnung
des Fördervereins Rheinische Industriekultur e.V.

Präambel
Der Förderverein Rheinische Industriekultur e.V. (RIK) verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Vereins, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EUDatenschutz- Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des RIK zu gewährleisten, gibt sich der RIK die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Der Förderverein RIK verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen sowohl automatisiert in EDVAnlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz- Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Förderverein RIK, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Förderverein RIK verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Der Förderverein RIK verarbeitet von seinen Mitgliedern folgende Daten: Titel, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), Kontoverbindung, vereinsbezogene Daten (Eintritt, Zugehörigkeit zu Organen, Ehrungen, Jubiläen, Mitgliedschaftsstatus). Diese Daten werden aus-schließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Fördervereins RIK werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Titel, Vorname, Nachname, Funktion und gegebenenfalls E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Förderverein RIK
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe einem Vorstandsmitglied zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. Dieses Vorstandsmitglied stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den Vorstandsmitgliedern insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Die Mitglieder des Vorstandes, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Förderverein RIK in der Regel nicht mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat er keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Sollte der Förderverein RIK dieses Kriterium zukünftig erfüllen, hat er einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Förderverein RIK unterhält zentrale Auftritte für den Verein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand vorgenommen werden.
2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Der Vorstand des Fördervereins RIK darf nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Köln 2019

Kontakt
Rheinische Industriekultur e.V.
Elsenborner Str. 19
50933 Köln
info@rheinische-industriekultur.de


Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten beim Förderverein Rheinische Industriekultur e.V. (RIK) gemäß Art. 13 DS-GVO

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist

Name: Rainer Rossmann
E-Mail: rainer.rossmann@netcologne.de
Funktion: Vorstand/Schatzmeister

2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Förderverein RIK verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
a) Der RIK verarbeitet zum Zwecke der Mitglieder- und Beitragsverwaltung von seinen Mitgliedern folgende Daten: Titel, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), Kontoverbindung, vereinsbezogene Daten (Eintritt, Zugehörigkeit zu Organen, Ehrungen, Jubiläen, Mitgliedschaftsstatus).
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. b) Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf den Vereinswebseiten www.rheinische-industriekultur.de und www.rheinische-industriekultur.com veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. a) DS-GVO.

3. Speicherdauer
Die für die Daten Mitglieder- und Beitragsverwaltung notwendigen Daten (siehe oben Nr. 2 lit. a) werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht. Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden vom Webhostanbieter des RIK IONOS 8 Wochen gespeichert und danach gelöscht.

4. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

5. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern folgende Daten: Titel, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), Kontoverbindung, vereinsbezogene Daten (Eintritt, Zugehörigkeit zu Organen, Ehrungen, Jubiläen, Mitgliedschaftsstatus). Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt.
Sollte ein Mitglied der Bereitstellung dieser Daten widersprechen, ist eine Mitgliedschaft im Förderverein RIK nicht möglich.

Köln 2019