Dampfschleiferei Flensburger Str.
Solingen, Flensburger Str. 5

Jochem Putsch
Dampfschleiferei Flensburger Str.


Als Carl Gustav Schmitz im Jahre 1910 das Baugesuch für die letzte größere Mietfabrik in Solingen einreichte, galten seitens der Genehmigungsbehörden neue architektonische Maßstäbe für die Schauseite an der Straßenfront, die letztlich der Einpassung des Gebäudes in die umliegende Wohnbebauung geschuldet waren. In dem Genehmigungsbescheid hieß es hierzu: „Da es außer Zweifel steht, daß das von Ihnen projektierte Fabrikgebäude an der Blücherstraße hierselbst eine gröbliche Verunstaltung herbeiführt, sieht sich auf Grund des Gesetzes gegen Verunstaltung von Ortschaften vom 15. Juli 1907 die Baupolizeibehörde veranlaßt, die Baugenehmigung hiermit zu versagen.


Im Einvernehmen mit der Baukommission würde ich indes bereit sein, die Baugenehmigung unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

1. In der Vorderfront sind anstatt gußeiserner Fenster Holzfenster zu verwenden.
2. Die Fenster sind so einzurichten, dass die unteren Flügel nicht geöffnet werden können, so daß den Arbeitern die Möglichkeit genommen ist, sich aus den Fenstern hinauszulehnen.
3. Die Fensterrahmung sowie die Pfeilervorsprünge sind, wie z.B. bei dem Fabrikgebäude an der Eintrachtstraße, zu verputzen und die übrigen Felder auszufugen.
Schließlich ist die Ansicht des Gebäudes von der Blücherstraße aus auf den anliegenden Projektstücken entsprechend abzuändern bzw. eine Detailzeichnung anzufertigen.